Der Gemeindekirchenrat

In jeder Kirchengemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für
jeweils 6 Jahre gewählt, wobei die Pfarrerin / der Pfarrer der Kirchengeminde per Amt dem Gemeindekirchenrat
angehören. In den Gemeindekirchenrat kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist.
Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Der Gemeindekirchenrat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchen-
gemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekirchenrat in allen Fragen des
gemeindlichen Lebens.( siehe Grundordnung der EKBO). Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrates sind vielfältig.
Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für
das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als Vorsitzende/n wählt der Gemeindekirchenrat ein Mitglied
aus seiner Mitte. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind die Mitglieder des Gemeindekirchenrates Ansprechpartner
für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. Um die Arbeit des Gemeindekirchenrates besser bewältigen zu können,
bildet der Gemeindekirchenrat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem
Gemeindekirchenrat angehören.

Warum gibt es eigentlich Gemeindekirchenräte?
Seit vielen Jahrhunderten ist üblich,dass neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch besonders berufene Menschen
Verantwortung für die Gestaltung der Gemeindearbeit übertragen bekommen. Früher wurden diese oft vom Pfarrer oder
dem amtierenden Gemeindekirchenrat berufen. Es hat sich dann aber die Sitte herausgebildet, Mitglieder in den
Gemeindekirchenrat zu wählen. Eine Wurzeldieser Tradition ist die Vorstellung vom „Priestertum aller Getauften“
aus der Reformationszeit. Jeder Getaufte hat das Recht, die Bibel selbst zu lesen und auszulegen, sich selbst
seinen Glauben zu bilden. Und er hat auch das Recht (oder auch die Pflicht) dafür Sorge zu tragen, dass dies
möglich ist. Folgt man diesem Gedanken, dann lässt sich sagen: Es gibt Gemeindekirchenräte damit neben den
Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeindeglieder angemessen über die Dinge der Kirchengemeinde mitentscheiden
und auch dafür Verantwortung übernehmen können.

Der Gemeindekirchenrat bei uns:

Ralf Daniels
Regina Gumz
Ulrich Hutter-Wolandt
Helena Kuczka
Sieglinde Knothe
Olaf Kuntze
Sven Lambert
Ursula Michaelsen
Marianne Rabe
Birgit Ruck
Marlis Schultke
Gisela Thiele-Potschies
Uwe Träger
Marita Walczak
Stephan Wittkopp  
  Ersatzälteste:
Nikolai Schmellenmeier
Gabriele Schulz
Peter Conrad
Friedemann Rojahn